Hövelmann und Hugenroth gewählt

CDU-Stadtverband

Bei einer Versammlung hielten die Mitglieder des CDU-Stadtverbandes nicht nur Rückblick auf die Bundestagswahl, sondern bestimmten auch die Direktkandidaten für die Kreistagswahl.
„Es war viel Arbeit, die sich aber gelohnt hat.“ Beim Rückblick auf den Bundestagswahlkampf war sich Karl-Heinz Greiwe, Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes, in dieser Einschätzung sicher. Mit Blick auf das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen in Berlin allerdings schüttelte er den Kopf. „Ich frage mich manchmal, wer denn nun die Wahl gewonnen hat“, sagte er bei der Mitgliederversammlung des Stadtverbandes – und erntete dafür einigen Beifall.

Als äußerst erfreulich bezeichnete er das Ergebnis der CDU. Mit Blick auf das Abschneiden der FDP sagte er: „Das ist in meinen Augen die Quittung für deren Klientelpolitik gewesen.“ Gleichwohl, das ließ Greiwe durchblicken, habe er sich auf Bundesebene eher die Freidemokraten als Koalitionspartner gewünscht.

Schnell war im Anschluss die Nominierung der Direktkandidaten für den Kreistag abgehandelt. Im Wahlkreis Süd (Telgte) traten Elke Duhme, Josef Everwin und Volker Hövelmann gegeneinander an. Am Ende konnte sich Volker Hövelmann durchsetzen. Für den Wahlkreis Nord (Westbevern) gab es mit Bernd Hugenroth nur einen Bewerber. Zu persönlichen Vertretern der beiden Direktkandidaten wurden wiederum Elke Duhme (Wahlkreis 9) und Josef Everwin (10) gewählt.

Während die Stimmenauszähler am Werk waren, sprach Magdalena Münstermann, Unternehmerin aus Westbevern, über das Telgter Modell. Sie zeigte dabei nicht nur die bereits gemachten Erfahrungen auf, sondern widmete auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gebührend Zeit. Dabei riet sie den Betrieben, sich frühzeitig mit dem Themenbereich zu beschäftigen.

Das Thema Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen, vor einigen Jahren ein Hauptthema der Telgter Christdemokraten, sprach Karl-Heinz Greiwe an. Per Gesetz ist jetzt Folgendes geregelt: Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten müssen ihre Abwasserleitungen – wenn die Anlagen vor 1965 errichtet wurden – bis 31. Dezember 2015 erstmalig prüfen lassen. Anschlüsse von Häusern, die nach 1965 in Wasserschutzgebieten gebaut wurden, müssen bis 31. Dezember 2020 geprüft werden. Ausgenommen sind Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten – also den Großteil der Telgter Haushalte – macht das Land in der Verordnung keine Vorgaben.

Quelle: Westfälische Nachrichten - A.Große-Hüttmann