Der Rat der Stadt Telgte favorisiert den Planfall 5.
Der Rat hat einstimmig beschlossen, auf einen vierspurigen Ausbau der B 51 auf Telgter Gebiet zu verzichten. Sachliche Grundlage ist das Verkehrsgutachten von Straßen NRW. Danach ist ein vierspuriger Ausbau bis zur Lützowstraße ausreichend für eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses. Ein weiterer Ausbau bis Telgte bringt für den Verkehr nicht mehr viel, hat aber dafür gravierende Nachteile. (Ersatzwege, Nahverkehr, Sicherheit für Radfahrer, Ökoausgleich etc.)
Der Ausbau ab Handorf ist zwingend notwendig wie auch die Ortsumgehung Warendorf.
Den Originaltext finden Sie hier als
PDF.