Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Telgte - jetzt und zukünftig
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Telgter Bürgerinnen und Bürger ein zeitlich abgestuftes Maßnahmenbündel zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung zu ergreifen:
1. Benennung eines Beauftragten in der Stadtverwaltung als Ansprechpartner für die Suche nach Praxisnachfolgern. Diese Aufgabe könnte dem Bereich der Wirtschaftsförderung zugeordnet und entsprechend öffentlich bekannt gemacht werden z.B. auf der Homepage der Stadt Telgte.
2. Die Einrichtung eines runden Tisches mit Vertretern aus Rat, Verwaltung und Vertretern der hiesigen Ärzteschaft sowie als beratende Kooperationspartner Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, wie es von ihrem Vertreter Herr von der Osten in der Podiumsdiskussion mit Herrn Minister Laumann am 20.11.2019 in Telgte angeboten wurde. Die Umsetzung der Anregungen aus dem „runden Tisch“ sollte als gemeinschaftliche Aufgabe anerkannt werden.
Folgende erste Maßnahmen könnten dabei angesprochen werden:
o Unterstützung für Mediziner bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuung und zeitgemäßen, angemessenen Praxisräumen.
o Prüfung von interkommunaler Zusammenarbeit und der Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums.
o Kontaktaufnahme zu Studierenden der Humanmedizin
o Prüfung von geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung des Apothekennotdienstes in Telgte
Begründung:
Im Sinne einer grundsätzlichen Pflicht der Kommunen zur Sicherstellung einer Daseinsfürsorge begründet sich das Interesse und die Mitwirkung von Kommunen bei der Frage der auskömmlichen und angemessenen medizinischen Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Hinzu kommt, dass eine gute Versorgung mit Ärzten und Apotheken die Attraktivität einer Kommune als Wohn- und Wirtschaftsstandort erhöht.
Zurzeit scheint die ärztliche Versorgung in Telgte auskömmlich, wobei einige Engpässe bereits erkennbar sind. In wenigen Jahren werden aber eine Reihe von niedergelassenen Ärzten in Telgte aus Altersgründen ihre Praxis aufgeben. Die Suche nach Praxisnachfolgern gestaltet sich, besonders im Bereich der Hausärzte, zunehmend schwierig, wie man kürzlich am Beispiel der Hausarztpraxis in Westbevern deutlich gesehen hat.
Grundsätzlich liegt der Auftrag, die ärztliche Versorgung sicherzustellen, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, vergl. §§ 72 Abs. 2, 75 Abs. 1 SGB V. Begleitende und unterstützende Maßnahmen von Kommunen zur Gewinnung von Praxisnachfolgern oder Ärzten, die sich niederlassen wollen, werden neben den weiteren unterstützenden Maßnahmen der Landesregierung wie z.B. im Landarztgesetz aber immer bedeutsamer und stellen eine nicht von der Hand zu weisende Notwendigkeit dar. Nur mit einer konzertierten Anstrengung kann die Herausforderung der kommenden Jahre im Sinne einer guten Patientenversorgung in Telgte gemeistert werden.