Gründung Wohnungsbaugesellschaft
Am Donnerstag vergangener Woche wurde im Rat der Stadt Telgte einstimmig die Weiterführung der Planungsdiskussion über die Gründung einer lokalen Wohnungsbaugesellschaft im Kontext der Gründung eines durch alle teilnehmenden Kommunen getragenen Gemeinschaftsunternehmens verabschiedet.
Unseres Erachtens haben die privatwirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau sowohl im freifinanzierten als auch geförderten Bereich absolute Priorität. Dafür werden wir uns immer einsetzen.
Unsere Forderung in den Haushaltsplanung 2023 mit einem Wohnraumförderer in der Stadtverwaltung die privaten Initiativen in diesem Bereich zu fördern und zu stimulieren, wurde in der Beratung Anfang des Jahres leider abgelehnt. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang, dass die Hauptaufgabe der Stadt die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau ist. Dort werden wir nicht müde auf Versäumnisse und ausufernde Bürokratie hinzuweisen.
Das Wohnen ist eines der elementarsten menschlichen Bedürfnisse und die Stadt ist hier in der Pflicht, alles Mögliche zu unternehmen, damit Wohnraum auch für die finanziell Schwächeren geschaffen wird. In diesem Zusammenhang sollte die Möglichkeit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft als ergänzendes Instrument intensiv geprüft werden.
In der prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt unserer Stadt hat auch die CDU-Fraktion dem modifizierten Beschlussvorlage zugestimmt, da es sich, nach Streichung des Passus 2 „Der Rat erkennt die Notwendigkeit zur Verwirklichung des IstaG-Modell Wohnen unter Beteiligung der Stadt Telgte an.“ um den Auftrag der qualifizierten Prüfung des Vorhabens auf praktische und ökonomische Sinnhaftigkeit handelt.
Wir werden die weiteren Schritte in diesem Prozesse kritisch begleiten. Dabei werden wir unsere beiden Ziele, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Priorität für privaten Wohnungsbau, weiterverfolgen.
Lassen wir sich die Entwicklungen fortsetzen und weiterhin betrachten; es bedarf noch einiger weiterer Kommunen, die sich in identischer Weise an dem Projekt beteiligen.
Alle dann zu treffenden Entscheidungen werden sowieso in den Ausschüssen und Räten der teilnehmenden Kommunen beraten und verabschiedet; ergo, kein Handlungsautomatismus und insofern auch wenig Raum für Spekulation und Aufregung.
Hier der Link zur Beschlussvorlage:
"Verwirklichung des IstaG-Modells Wohnen - Gründung lokaler Wohnungsbaugesellschaften in Verbindung mit einer Neugründung eines regionalen Gemeinschaftsunternehmens"