Seniorenbeirat für Telgte
Ratsfraktion Telgte
An den Vorsitzenden des Rates der Stadt Telgte
Herrn Bürgermeister Wolfgang Pieper
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
Telgte, den 20.11.2023
Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Telgte zur Sitzung des Rates der Stadt Telgte am 14.12.2023
Sehr geehrter Herr Pieper,
wir bitten um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes für die o.g. Sitzung:
Antrag auf Installation einer ehrenamtlich geführten Seniorenvertretung im Rahmen eines Seniorenbeirates
Zur Entwicklung von altersgerechten Lebensbedingungen ist es gemäß einem partizipativen Verständnis von Teilhabe von Betroffenen unabdingbar in der Seniorenarbeit der Stadt Telgte, insbesondere bei der Umsetzung des Konzepts „Älter werden im Kreis Warendorf“ die älteren Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und Möglichkeiten zur Teilhabe zu schaffen.
Dabei umfasst Partizipation verschiedene Stufen: informieren, mitwirken, mitentscheiden und selbstverwalten. Die wachsende Anzahl älterer Einwohner und Einwohnerinnen in der Stadt Telgte verdeutlicht die Notwendigkeit, diese Bevölkerungsgruppe an der politischen Willensbildung zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Interessen auf der lokalen Ebene zu vertreten. Diesem Leitgedanken folgend beantragen wir die Einrichtung eines ehrenamtlich geführten Seniorenbeirats als Selbstvertretungsorgan von Betroffenen. Die dazu rechtlichen Grundlagen setzt seit dem Jahr 2017 der § 27 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Dabei soll der Seniorenbeirat aus Bürgerinnen und Bürgern aus Telgte und Westbevern bestehen, die z.B. im Rahmen einer jährlichen Seniorenvollversammlung in den Seniorenbeirat gewählt werden. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind dabei ehrenamtlich tätig.
Dabei soll und kann der Seniorenbeirat verschiedene Aufgaben übernehmen:
- Förderung der aktiven Teilhabe der älteren Generation am Leben der Stadt und die Wahrnehmung deren Interessen und Belange
- Anlaufstelle zur Kommunalvertretung insbesondere zur Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderungen und für die in der Altenhilfe tätigen Organisationen
- Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien, wenn sie die Belange der Senioren betreffen
- Förderung der Initiativen und Aktivitäten der Seniorinnen und Senioren
- Vermittlung von relevanten Informationen und Unterstützung bzw. Veranstaltung von Freizeitaktivitäten
Dies soll in guter Zusammenarbeit mit der städtischen Seniorenbeauftragten geschehen.
Näheres regelt eine zu schaffende Satzung.
Elke Duhme Anne-Katrin Schulte